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Geschäftsstelle

DAV Sektion Isny
N.D.De-Gravenchon-Str. 5
88316 Isny
oder
Postfach 12 46
88306 Isny

Personen

1. Vorsitzender:
Hanse Schmid (E-Mail)

2. Vorsitzender:
Eduard Hopf (E-Mail)

Schatzmeister:
Rolf Pawelka (E-Mail)

Schriftführerin:
Inge Weinmann (E-Mail)

Jugendreferentin:
Francoise Hartig-Hopf (E-Mail)

Naturschutzreferent:
Johannes Katein (E-Mail)

Familienreferent:
Jürgen Gebhardt (E-Mail)


Kategorien & Jahresbeiträge

1000 A-Mitglied
Mitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
45,- €
2000 B-Mitglied
verheiratete oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Mitglieder, deren Partner als A- oder B-Mitglied oder als Junior der Sektion angehören
25,- €
2300 B-Mitglied (Bestandsschutz)
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen dem Deutschen Alpenverein angehören
25,- €
2400 B-Mitglied (Bergwacht)
Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind
25,- €
2500 beitragsfreies B-Mitglied (Bestandsschutz)
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mind. 50 Jahre lang ununterbrochen dem Deutschen Alpenverein angehören
0,- €
2600 B-Mitglied (auf Antrag)
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der Dauer der DAV-Mitgliedschaft
25,- €
3000 C-Mitglied (Gastmitglied)
Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior eine anderen Sektion des DAV angehören
5,- €
4000 Junior
Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
25,- €
5000 Kinder und Jugendliche
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
10,- €
7000 Kinder und Jugendliche im Familienbeitrag
siehe unten
0,- €
Familienbeitrag
Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder unserer Sektion angehören (als A- oder B-Mitglied), bezahlen einen Familienbeitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) werden nicht erhoben
70,- €
Alleinerziehend
Mütter oder Väter, die unserer Sektion als A-Mitglied angehören, bezahlen nur den eigenen beitrag. Separate Beiträge für deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden nicht erhoben.
45,- €