Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sektion Isny

1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen der Sektion Isny sind die Mitglieder des Deutschen Alpenvereins, in Folge DAV genannt, die die in der Ausschreibung erforderlichen konditionellen und technischen Voraussetzungen erfüllen, sowie über die notwendige, dem aktuellem Stand entsprechende Ausrüstung, verfügen. Am Ausbildungsprogramm können auch Personen teilnehmen, die nicht Mitglieder im DAV sind. Bei Touren im lawinengefährdeten Gelände ist der Nachweis über einen Kurs in Verschüttetensuche, bei Gletschertouren ein Kurs in Spaltenbergung (Hochtourenkurs) erforderlich. Der Leiter einer Veranstaltung ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, von Teilen der Unternehmung oder der Unternehmung im Ganzen auszuschließen.

2. Anmeldungen
Bei einer Anmeldung zu einer Veranstaltung aus dem Tourenprogramm ist die Teilnahme zuvor persönlich mit dem zuständigen Tourenleiter abzuklären. Die Anmeldung ist erst mit dem Erscheinen des Newsletters möglich. Die Form der Anmeldung wird vom Tourenleiter festgelegt. Sollte eine Kursgebühr oder ein Organisationsbeitrag festgesetzt sein, ist Voraussetzung, dass sich die Teilnehmer damit einverstanden erklären und nach Eingang des Organisationsbeitrages oder der Kursgebühr ist die Anmeldung verbindlich.

3.  Bestätigung der Anmeldung
Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie vom Tourenleiter/Kursleiter eine telefonische Zusage. Eine Zusage kann auch per E-Mail erfolgen.

4. Leistungen
Das Veranstaltungsangebot der Sektion Isny erfolgt in der Regel ehrenamtlich, Ausnahmen werden konkret ausgewiesen. Sie buchen mit Ihrer Anmeldung keine Reise bei einem professionellen Reiseveranstalter. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Veranstaltungsprogramm der Sektion Isny oder speziellen Informationsschreiben. Sektionstouren sind von der Sektion bzw. deren  Beauftragten vorbereitete und auf Gemeinschaftsbasis durchgeführte Touren. Die Teilnahme schließt auch die An- und Rückfahrt ein. Nur auf dieser Grundlage sind Sektionsfahrten möglich. Den Weisungen der Tourenorganisatoren ist Folge zu leisten.

5. Gebühren
Die Höhe der Kursgebühren sowie Organisationsbeiträge sind im Veranstaltungsprogramm für die jeweiligen Unternehmungen ausgewiesen.

6. Fahrtkosten
Die gefahrenen km werden gemäß Vereinbarung je Auto abgerechnet. Die Gesamtkosten (Fahrtkosten, Autobahn-, Vignetten- und Parkplatzgebühren) werden gesamt für alle Autos addiert und durch die Anzahl der Teilnehmer ohne Tourenleiter geteilt und auf alle Teilnehmer ohne Tourenleiter umgelegt. Anfallende Seilbahnkosten (max. 20,00 €), kann der Tourenleiter auf die Teilnehmer umlegen.

7. Anzahlung bei Mehrtagestouren
Sind bei Mehrtagestouren Anzahlungen an die Hütten zu leisten, werden diese Kosten von den Teilnehmer eingefordert. Zusätzlich ist eine Anzahlung von 20,00 Euro von jedem Teilnehmer zu leisten. Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem Tourenleiter gemeldet werden Bei einer Absage bzw. Nichtteilnahme ab dem 14. Tag vor Durchführung der Tour wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Unter der Voraussetzung, dass er die Teilnahmebedingungen erfüllt, kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Nichtantreten der Veranstaltung oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr/ Organisationsbeitrags.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne bereits gezahlte Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht wahr, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.

9. Absage durch die Sektion / Abbruch
Die Durchführung der Veranstaltung ist von den allgemeinen Bedingungen und vom Wetter abhängig. Falls diese sich ändern, behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, die Durchführung der Veranstaltung zu ändern oder sogar ganz abzusagen. In diesem Fall wird der Organisationsbeitrag zurückerstattet, weitere Kosten, die im Vorfeld entstanden sind, wie z.B. Anzahlungen für Hüttenreservierungen werden nicht erstattet, wenn diese der Sektion nicht rückvergütet werden. Wird die Veranstaltung wegen Erkrankung des Touren- oder Kursleiters oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, erstattet die Sektion neben der Organisationsgebühr, auch die weiteren im Vorfeld angefallenen Kosten. Bei Erkrankung des Touren- oder Kursleiters behält sich die Sektion vor, eine geeignete Ersatzperson zu stellen.

10. Haftungsbeschränkung
Da Bergsteigen nie ohne Risiko ist, wird auf § 6 Absatz 5 der Satzung des DAV der Sektion Isny hingewiesen, der diese Haftungsfragen regelt. Er lautet: „Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.“ Die Satzung kann bei den Vorstandsmitgliedern der Sektion oder auf der Homepage der Sektion eingesehen oder angefordert werden. Personen, die nicht Mitglied in der DAV Sektion Isny sind, erkennen mit ihrer Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung den Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit sowohl für die Sektion Isny als auch für die von ihr beauftragten externen Personen an. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Versicherungen
Die Mitglieder des DAV sind über den Verein unfall- und haftpflichtversichert; Versicherungsbedingungen und Versicherungsumfang können über die Homepage des Hauptvereins abgefragt werden. Für alle im Programm ausgewiesenen Touren und Veranstaltungen hat die Sektion eine Kaskoversicherung für PKW und Wohnmobile / LKW bis 3,5 t mit einer Eigenbeteiligung für Voll- und Teilkasko von 150,-€ pro Schadensfall abgeschlossen. Sofern eine Teilkaskoversicherung für das betreffende Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Eine Rückstufung in der Kaskoversicherung erfolgt dann nicht, wenn der Schaden über die Versicherungskammer Bayern abgewickelt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kaskoschäden grundsätzlich über die Sektion gemeldet werden. Zusätzlich wurde eine Rabattverlustversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden (Schaden an fremdem Eigentum oder fremden Personen) den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ausgleicht. Dieser Schutz gilt für alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag / Interesse der Sektion –d.h. bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Aktivitäten –notwendige Fahrten im „eigenen“ Fahrzeug unternehmen (das Fahrzeug kann auch gemietet sein). Der Fahrer muss Mitglied der Sektion sein. Nicht versichert sind privat organisierte Veranstaltungen / Unternehmungen.

12. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Betroffene mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an den Touren- oder Kursleiter einverstanden, ohne dieses Einverständnis ist eine Teilnahme am Programm der Sektion Isny aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Mit der Anmeldung benennt der Teilnehmer der Sektion Name, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson, die im Falle eines schweren Unfalls zu benachrichtigen ist. Alle Daten werden nach Beendigung der Unternehmung gelöscht.

13. Bildrechte
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden mit der Verwertung von auf Sektionsveranstaltungen erstellten Bildern für Vereinszwecke.